Termine

Hellwach in der Zwangsvollstreckung – Die korrekte Auswertung des Vermögensverzeichnisses zwecks Durchführung effektiver Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
18. März 2024 / 9:00 - 15:30
Veranstaltung-Nr. S180324
Anmeldung Online
Widerruf/Stornierung
Download der Ausschreibung als PDF
Referent:
- Bürovorsteher Dieter Schüll, Düsseldorf
Dieter Schüll ist bundesweit für Rechtsanwaltskanzleien tätig. Er gilt als erfahrener Experte im nationalen sowie internationalen Zwangsvollstreckungs-/ und Zwangsversteigerungsrecht und ist langjähriger Referent im Rahmen der Aus-/und Fortbildung.
Zeit:
- 18.03.2024, 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr, im Haus des Sports, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel (kostenfreie Parkmöglichkeiten)
Seminar-Gebühr:
- 180,00 € für Mitglieder des SH-RENO’s Schleswig-Holstein-Verein
- 240,00 € für Nichtmitglieder des SH-RENO’s Schleswig-Holstein-Verein
- (inklusive Kaffee, Tee, Wasser und Mittagessen nebst 1 Getränk)
Die Möglichkeit zur Teilnahme mit reduzierter Teilnahmegebühr besteht auch, wenn Sie jetzt Mitglied des SH-RENO’s Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte e.V. werden, und zwar hier.
Anmeldeschluss:
- 05.02.2024
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mittels Anmeldeformular oder über die Papierausschreibung. Die Teilnahmegebühr ist an den SH-RENO’s Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte e.V. nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Seminarinhalte:
Welche Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Zwangsvollstreckung kennt es nicht: Das Vermögensverzeichnis ist abgegeben, und schon beim ersten Durchlesen fallen einem „Ungereimtheiten“ auf oder aber man stellt „Lücken“ fest.
In diesem praxisorientierten Seminar gibt der Referent wertvolle und erprobte Tipps, wie man Vermögensverzeichnisse so geschickt und effizient auswertet, dass man vor allem die „versteckten Vollstreckungsansprüche“ hinter den Auskünften entdeckt und auch Voraussetzungen schafft etwaige Sonderanträge in Bezug auf die Pfändung von Arbeitseinkommen durchführen zu können.
Folgende Themen werden dabei u.a. behandelt:
- Vorbereitung auf den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft
- schriftliche oder mündliche Fragerechte des Gläubigers bei Abnahme der Vermögensauskunft – Nachbesserung oder Ergänzung?
- Wann ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Zusatzfragen des Gläubigers im Termin zu stellen?
- nur Antrag auf Vermögensauskunft oder doch Einbeziehung weiterer Module im Auftrag an den Gerichtsvollzieher?
- Antrag auf Erlass des Haftbefehls § 802g in Verbindung mit § 802g Abs. 2 ZPO noch sinnvoll – alternativ?
- das Formular Vermögensverzeichnis (Hauptblatt) sowie Ergänzungsblätter (Lebensversicherung, Grundeigentum, Gewerbe etc.)
Punkt für Punkt ausgewertet – welche Informationen helfen wirklich
- Auswertung der Schuldnerauskünfte in Bezug auf Durchführung von effektiven Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- aus dem Vermögensverzeichnis erkennbare, aber auch „versteckte“ Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten
- wann muss das Vermögensverzeichnis nachgebessert oder ergänzt werden?
- Neuigkeiten rund um den § 802d ZPO zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft innerhalb der Zwei-Jahresfrist
- Anwendung von Anträgen im Rahmen der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
Anmeldung Online
Widerruf/Stornierung
Download der Ausschreibung als PDF